Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter Denis Metten, Seilmecke 20, 57368 Lennestadt und dem Mieter über die Vermietung der Fotobox, einschließlich Zubehör
§2 Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung einer Fotobox inklusive Zubehör (Accessoires, Hintergrund-Leinwand, ggf. Drucker) zur Nutzung auf privaten oder gewerblichen Veranstaltungen
§3 Mietdauer & Rückgabe
Die Mietdauer umfasst in der Regel einen Veranstaltungstag (24 Stunden), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Lieferung und Abholung erfolgen nach Absprache. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten.
§4 Preise & Zahlung
Der Mietpreis beträgt 129 € (inkl. MwSt.), inklusive Zubehör, Lieferung und Abholung in Lennestadt rund um Lennestadt. Weitere Entfernungen oder Zusatzleistungen werden separat berechnet. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung bei Lieferung, sofern nicht anders vereinbart
§5 Stornierung
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen gelten folgende Stornierungsgebühren:
13–7 Tage vorher: 50 % des Mietpreises
Ab 6 Tage vorher: 100 % des Mietpreises
§6 Pflichten des Mieters / Haftung
Der Mieter haftet für Schäden oder Verlust der Fotobox und des Zubehörs, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Diebstahl entstehen. Normale Gebrauchsspuren sind ausgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox vor Regen, starker Hitze, Feuchtigkeit oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen. Der Vermieter ist zur sofortigen Rücknahme der Geräte berechtigt, wenn eine ordnungsgemäße Nutzung nicht mehr gewährleistet ist oder die Geräte durch die Veranstaltungsteilnehmer erheblich gefährdet sind (z. B. Vandalismus, unsachgemäßer Umgang mit Flüssigkeiten in Box-Nähe). In diesem Fall bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.
§7 Technische Voraussetzungen
Vor Ort wird ein Stromanschluss (230 V) in unmittelbarer Nähe des Aufstellorts benötigt. Der Mieter stellt sicher, dass ausreichend Platz (ca. 2,5 x 2,5 m) für den Aufbau vorhanden ist. Die Fotobox darf ausschließlich in geschlossenen Räumen oder in wetterfesten, nach allen Seiten geschlossenen Zelten aufgestellt werden. Der Aufstellort muss eben, trocken und fest sein. Für Schäden durch direkte Sonneneinstrahlung (Überhitzung) oder Feuchtigkeit am Aufstellort haftet der Mieter.
§8 Haftung und Datenschutz (überarbeitet, verbraucherfreundlich, DSGVO-konform)
- Gefahrübergang
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe an den Mieter bzw. bei Anlieferung mit dem Abschluss des Aufbaus auf den Mieter über. - Verantwortung für Bildinhalte
Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur (Fotobox und Cloudspeicherung) bereit. Die Verantwortung für die rechtmäßige Anfertigung und Nutzung der Fotos – insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen nach der DSGVO – liegt beim Mieter. Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z. B. Recht am eigenen Bild) durch die Nutzung der Fotobox durch den Mieter oder Veranstaltungsgäste. - Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und dies beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt davon unberührt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust – ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. - Haftung für Bildspeicherung
Die Bereitstellung der Bilder erfolgt über den Drittanbieter fotoshare.co. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes oder für die Sicherheit der Daten auf den Servern des Drittanbieters, sofern kein grob fahrlässiges Verschulden seitens des Anbieters vorliegt. Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder fehlerhaft übertragene Bilddaten ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. - Haftung des Mieters für Schäden an Mietgegenständen
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsgäste verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden durch unbekannte Dritte oder Vandalismus während des Mietzeitraums. Insbesondere haftet der Mieter bei:
Verlust oder Diebstahl: Erstattung des Wiederbeschaffungswerts (Kosten für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzgeräts zum Schadenszeitpunkt).
Beschädigung: Erstattung der Reparaturkosten sowie bei Totalschaden des Wiederbeschaffungswerts.
Grobe Fahrlässigkeit: Volle Haftung bei unsachgemäßem Umgang (z. B. Abstellen im Regen, Umkippen durch fehlende Sicherung, Flüssigkeitsschäden durch abgestellte Gläser auf der Box).
Der Anbieter ist berechtigt, Schäden durch einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt oder ein Sachverständigengutachten bewerten zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter, sofern ein Schaden festgestellt wurde. Im Schadensfall trägt der Mieter zusätzlich die Kosten für den Mietausfall (für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung), die Rückholung und etwaige Nebenkosten der Schadensabwicklung. - Versicherungen
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Mietgeräte keine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung besteht. Der Mieter hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob seine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung eventuelle Schäden abdeckt. - Haftungsbegrenzung bei Leistungsmängeln
Im Falle eines vollständigen technischen Ausfalls der Fotobox, der nicht auf unsachgemäße Nutzung oder höhere Gewalt zurückzuführen ist, beschränkt sich ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Mieters auf den anteiligen Mietpreis für die nicht nutzbare Zeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§9 Datenschutz
Die während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos werden lokal auf dem Gerät und zur Bereitstellung einer Online-Galerie beim Dienst fotoshare.co (LumaSoft, USA) gespeichert.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Speicherung der Daten damit auf Servern in den USA erfolgt. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Speicherung ausdrücklich einverstanden.
Der Mieter ist als Veranstalter dafür verantwortlich, seine Gäste über die Nutzung der Fotobox und die Speicherung der Bilder beim Drittanbieter zu informieren (z. B. durch einen Hinweistext neben der Fotobox).
Die Bilder stehen dem Mieter für einen Zeitraum von 4 Wochen nach der Veranstaltung zur Verfügung. Danach werden sie auf dem Cloud-Server gelöscht. Eine Archivierung durch den Vermieter über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nicht.
§10 Nutzungsrechte an den Bildern
Der Vermieter räumt dem Mieter ein einfaches Nutzungsrecht an den digitalen Bilddaten für den privaten Gebrauch ein. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Verkauf der Bilder, Nutzung für Werbung des Mieters) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unbefugten Weitergabe oder Veröffentlichung der Bilder durch den Mieter entstehen.
§11 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.